Die LDK fordert die Bayerische Staatsregierung auf, dass in bayerischen Flüchtlingsunterkünften auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Frauen* Rücksicht genommen wird und entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Außerdem weist die LDK darauf hin, dass es erforderlich ist, frauenspezifische Fluchtgründe im Asylverfahren grundsätzlich anzuerkennen, sowie Frauen* zu befähigen sind, diese geltend zu machen.
Unsere Forderungen lauten daher
- Grundsätzliche Anerkennung der geschlechterspezifischen Verfolgung als ausreichender Fluchtgrund
- Schulung der Entscheider*innen/Interviewer*innen und Dolmetscher*innen hinsichtlich der speziellen Situation von Frauen* und frauenspezifischen Fluchtgründen
- Begleitung von Frauen* im Asylverfahren, getrennte Befragung vom Ehemann/Familie
- Sicherstellung von weiblichen Dolmetscherinnen und Entscheiderinnen; Berücksichtigung von Traumatisierungen und der damit einhergehenden spezifischen Verhaltensweisen, wie z.B. Sprachunfähigkeit über die erlittenen Traumata – z.B. Genitalverstümmelung, Zwangsprostitution, Massen-vergewaltigung – und Verlust der Detailerinnerungsfähigkeit
- Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen/ Ehrenamtlichen in Flüchtlingsunterkünften
- psychosoziale Beratung- und Betreuungsangebote schaffen, um Therapiebedarfe abzuklären, Traumatisierungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Therapieangebote zu schaffen (Einzel-, Gruppentherapie)
- Verbesserung der Sicherheit in Asylunterkünften (spez. Standorte für alleinflüchtende Frauen* und Frauen* mit Kindern, für Frauen* vorbehaltene Häuser, abschließbare Toiletten und Waschräume, abschließbare Zimmer, auch in den Notunterkünften des Erstaufnahmesystems
- Vermehrter Einsatz weiblicher Sicherheitskräfte und Betreuer*innen in den Einrichtungen,
- Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten (Gewaltschutz muss auch für Flüchtlinge gelten, auch wenn unter Umständen gesetzliche Regeln wie die Residenzpflicht dem entgegenstehen)
- Vorhalten von Notplätzen
- Sicherstellung der Finanzierung eines Frauenhausplatzes oder Bereitstellung von Schutzwohnungen im Rahmen der Notfallintervention für Frauen*, die in Erstaufnahmen oder Gemeinschaftsunterkünften Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt wurden
- Schaffung eines Beschwerdemanagements, Einsetzung von Ombudsfrauen und Einrichtung von Frauenbeauftragtenstellen
- Anbieten von Selbstbehauptungskursen
* Die beschriebenen Fluchtursachen und zusätzliche Schutzbedürftigkeit beschränken sich nicht nur auf Frauen, sondern gelten genauso auch für Inter- und Transpersonen. Deshalb beinhaltet in diesem Antrag Frauen* auch Inter- und Transpersonen.