Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz 2019 in Lindau
Die Landesdelegiertenkonferenz spricht sich für eine Kennzeichnungspflicht aller tierischen Lebensmittel aus. Sie setzt sich auf Bundesebene für ein Modell mit folgenden Merkmalen ein:
- Erfassung aller Lebensmittel mit tierischen Bestandteilen oberhalb einer Bagatellgrenze.
- Verpflichtender Charakter
- Vierstufig:
- Stufe 1: Gesetzlicher Mindeststandard
- Stufe 2: Mittlerer Tierschutzstandard mit deutlich über die Stufe 1 hinausgehenden Anforderungen (u.a. deutlich erhöhtes Platzangebot)
- Stufe 3: Erhöhter Tierschutzstandard, angelehnt an die Anforderungen des EU-Bio-Siegels
- Stufe 4: Höchster Tierschutzstandard mit deutlich über das EU-Bio-Siegel hinausgehenden Anforderungen bzgl. tierschutzrelevanter Kriterien
- Einbeziehung des gesamten Tierlebens von der Geburt bis zum Tod, inkl. der Schlachtung
- Höhere Anforderungen und zusätzliche Kriterien für die Stufen 2-4 als bei der bestehenden Haltungskennzeichnung des Handels und dem geplanten staatlichen Tierwohllabel von Julia Klöckner.
- Farbliche und schematische Visualisierung der jeweiligen Tierhaltung
- Verwendung neutraler und aussagekräftiger Begrifflichkeiten anstelle von Verschleierung („Stallhaltung plus“, „Außenklima“) und Schönfärberei („Tierwohl“, „Premiumstufe“ usw.) wie beim Kennzeichnungssystem des Handels und dem geplanten staatlichen Tierwohllabel.
- Sofortige Verschärfung der rechtlichen Anforderungen insbesondere bei der Schlachtung, perspektivisch auch in sämtlichen anderen Bereichen der Tierhaltung. Bereits bestehende europäische Vorgaben wie zum intakten Ringelschwanz sind einzuhalten.
- Importtiere, die der Lebensmittelkette zugeführt werden, müssen im Rahmen der Haltungskennzeichnungskriterien diese Standards ebenfalls erfüllen.
- Eine Länderkennzeichnung, analog zur Geflügel-Kennzeichnung, 4XD (geboren, aufgezogen, gemästet und geschlachtet in Deutschland) sollte die Haltungskennzeichnung begleiten.
Die Einhaltung der jeweiligen Vorgaben ist durch deutlich verstärkte staatliche Kontrollen zu gewährleisten.