Nach dem Vorbild der GRÜNEN Hessen sollte die Installation folgender Punkte erfolgen:
- Rechtsbeihilfefonds
Auf Antrag eines Kreisverbandes können bis zu 90% der eigenen Verfahrenskosten erstattet werden, wenn ein Kreisverband oder die Person, für die der Kreisverband den Antrag stellt, sich gegen eine außergerichtliche Forderung oder eine Klage verteidigen muss.
Dem Antrag ist eine vorläufige Kostenberechnung beizufügen.
Voraussetzung für den Erstattungsanspruch ist, dass der Kreisverband die*den Landesschatzmeister*in sofort nach Kenntnis über die notwendige Verteidigung informiert. Die Kostenerstattung ist auf eine erste Instanz begrenzt und erfolgt gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Antragstellerin kann nur ein Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen Bayern sein.
Entsprechend der zunächst aufgebauten Prüfinstanz, erteilt der Landesvorstand einen Prüfauftrag an einen Rechtsanwalt (oder den Justiziar des Bundesverbands) und entscheidet anschließend über die Vergabe von Zuschüssen aus dem Rechtshilfefonds.
Der Landesverband zahlt aus seinen Haushaltsmitteln jährlich 3.000 € in den Rechtshilfefonds ein. Zudem wird der Rechtshilfefonds durch die Kreisverbände über eine KV-Umlage mit durchschnittlich 1,50 Euro pro Mitglied im Jahr finanziert. Die Leistungsfähigkeit der einzelne KVs sollte bei der Berechnung der Umlage berücksichtigt werden.
- Rechtsberatung
Der Landesvorstand soll auf Basis des Antrags in Zusammenarbeit mit GRIBS einen Leitfaden erarbeiten, um mögliche Schritte, Bedingungen sowie Ansprechpartner*innen klar darzustellen und Sicherheit zu geben. Außerdem sollten Rechtsprechungen und schon vertretene Fälle / genehmigte Rechtsbeihilfe anonymisiert einsehbar sein.
Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz 2024 in Würzburg