Das Grundgesetz ist weit mehr als nur ein Gesetzbuch – es ist das Herz unserer Demokratie und das Fundament, auf dem wir alle stehen. Egal ob wir ehrenamtlich oder berufsmäßig in der Politik aktiv sind: Wir müssen uns felsenfest auf diese Basis berufen. In einer funktionierenden Demokratie verhandeln wir frei und auf Augenhöhe darüber, wie wir zusammenleben wollen: mit Respekt, Anstand, Ehrlichkeit und Mitgefühl – und ganz ohne Feindbilder! Genau diese menschliche Haltung steckt im Grundgesetz und muss von uns allen jeden Tag gelebt werden.
Doch wir sehen, dass diese Werte mit aller Macht angegriffen werden. Wenn das Niederbrüllen anderer Meinungen zum Alltag wird, wenn Gewalt angedroht oder sogar ausgeübt wird und wenn Lügen und Ausgrenzung zur politischen Strategie werden, dann können wir nicht länger schweigen.
Eine Demokratie, die wegsieht, während ihre eigenen Grundpfeiler eingerissen werden, gefährdet sich selbst. Wir dürfen nicht warten, bis es zu spät ist, sondern müssen jetzt handeln.
Das Grundgesetz gibt uns die Werkzeuge in die Hand, um uns zu wehren. In Artikel 21 Absatz 2 steht klar: Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen, sind verfassungswidrig.
Im Fall der AfD ist die Gefahr nicht mehr nur eine Vermutung, sondern hier besteht Gefahr in Verzug. Deshalb muss es für alle politischen Organe wie den Bundestag, den Bundesrat und den Bundesländern, selbstverständlich sein, dass geprüft wird: Steht diese Partei auf den Pfeilern des Grundgesetzes? Ist das Programm dieser Partei verfassungsgemäß? Handeln die Politiker*innen dieser Partei im Sinne unseres Grundgesetzes des Bundesrepublik Deutschland?
Eine wehrhafte Demokratie zeigt sich darin, dass sie ihre Instrumente nutzt, auch wenn es unbequem ist –und genau dann, wenn es nötig ist.
Deshalb fordern wir:
1. Dass sofort ein Prüfverfahren eingeleitet wird, in dem die Verfassungsmäßigkeit geprüft wird und im Anschluss ein Verbot der Partei im Ganzen oder in Teilen erfolgen kann.
2. die bayerische Staatsregierung dazu auf, sich im Bundesrat mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass das Prüfverfahren eingeleitet wird.
3. die zuständigen Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) mit Nachdruck auf, die vorliegenden Erkenntnisse ernst zu nehmen und gemeinsam ein Prüfverfahren für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
Wir GRÜNE Bayern stellen als politische Kraft klar: Wir schützen unsere Demokratie und die Menschenwürde aller Bürger*innen konsequent und entschlossen.
Beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz 2026 in Landshut.