Wir von Bündnis 90/Die Grünen Bayern setzen uns dafür ein (durch Aufnahme ins Parteiprogramm, Anträge usw.), dass
- der Begriff Dyskalkulie bzw. Rechenstörung in den Art. 52 BayEUG analog zur Legasthenie aufgenommen wird.
- die Kosten von Therapien (nicht erst wenn bereits psychische Beeinträchtigungen entstanden sind) übernommen werden.
- Fortbildungen von allen Lehrkräften in Bayern zu Dyskalkulie erfolgen.
- Infobriefe (für Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen) vom ISB herausgeben werden.
Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz 2024 in Würzburg