Dyskalkulie in das BayEUG aufnehmen

Wir von Bündnis 90/Die Grünen Bayern setzen uns dafür ein (durch Aufnahme ins Parteiprogramm, Anträge usw.), dass

  • der Begriff Dyskalkulie bzw. Rechenstörung in den Art. 52 BayEUG analog zur Legasthenie aufgenommen wird.
  • die Kosten von Therapien (nicht erst wenn bereits psychische Beeinträchtigungen entstanden sind) übernommen werden.
  • Fortbildungen von allen Lehrkräften in Bayern zu Dyskalkulie erfolgen.
  • Infobriefe (für Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen) vom ISB herausgeben werden.

 

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz 2024 in Würzburg

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