Treffen der LAG Gesundheit und Soziales: Wohnung- und Obdachlosigkeit in Bayern Teil 2

Herzliche Einladung an alle Interessierten zum Treffen der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Gesundheit und Soziales!

Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) verankert die Überwindung von Obdachlosigkeit bis 2030 als Pflichtauftrag des Sozialstaats und verweist auf internationale Standards (UN‑Menschenrechtskonvention, Europäische Sozialcharta). Trotz dieses Rahmens zeigen aktuelle Zahlen – über 440 000 untergebrachte, mehr als 1 Million verdeckt wohnungslose Menschen – einen deutlichen Anstieg, während Spar‑ und Reformbestrebungen (z. B. Sanktionen im SGB II, Ausschluss junger Erwachsener aus der Jugendhilfe) die Lage weiter verschärfen. Die Diskussion auf Bundes‑ und Länderebene betont, dass Grundrecht auf Wohnraum und soziale Teilhabe nicht von der Finanzlage einzelner Kommunen abhängig gemacht werden dürfen. Doch die Realität sieht leider oft anders aus.

Vor diesem Hintergrund möchte sich die LAG Gesundheit und Soziales in zwei Sitzungen mit dem Thema Wohnungslosigkeit beschäftigen und sich dabei mit der Frage befassen, was es politisch bräuchte, um Wohnungslosigkeit tatsächlich bis zum Jahr 2030 zu beenden.

Sitzung 2 | Situation in der Großstadt – Fokus München
Referentinnen: Clara Nitsche, Stadträtin München, Vorsitzende AG Wohnungslosigkeit, und Sonja Zehetbauer, Kath. Männerfürsorge (KMFV)

Großstädte verfügen über dichte Netzwerke von Sozial‑ und Gesundheitseinrichtungen, doch die Herausforderung liegt in der sektorenübergreifenden Abstimmung, der Sicherstellung von Mindeststandards in Notunterkünften und der Berücksichtigung spezifischer Bedarfe (Frauen, LGBTQ+, Menschen mit Behinderung, Geflüchtete, jugendliche Care‑Leaver). Internationale Best‑Practice‑Beispiele (Housing‑First‑Modelle aus Finnland, Kanada) zeigen, dass integrierte zentrale Anlaufstellen, koordinierte Gesundheits‑ und Arbeitsmarkt‑Services sowie flächendeckende Finanzierung die Dauer und Kosten von Wohnungslosigkeit reduzieren können. Der NAP macht deutlich, dass solche Strukturen nur funktionieren, wenn die Finanzierung nicht durch Sparprogramme des Bundes gefährdet wird und rechtliche Grundlagen (z. B. Erweiterung von § 67 SGB XII) bundesweit einheitlich gelten.

Auch hier wollen wir uns die Situation im (groß-)städtischen Umfeld anhand praktischer Beispiele genauer anschauen und uns mit einem im städtischen Rahmen oft bereits vorhandenen Gesamtkonzept Wohnungslosigkeit beschäftigen.

 

Grüne Mitglieder finden die Zugangsdaten zum Termin in der grünen Wolke. Auch interessierte Nichtmitglieder sind herzlich willkommen! Schreib am besten eine kurze Mail an die Sprecher*innen unter lag-gesundheit[at]gruene-bayern.de, um die Zugangsdaten zu erhalten.