1. Der Landesverband Bayern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN richtet zum 01.04.2026 einen Rechtshilfefonds für grüne Mandats- und Funktionsträger*innen ein, der durch den Landesverband verwaltet wird.
2. Der Fonds dient der Unterstützung von Kreisverbänden und ihren Mandats- und Funktionsträger*innen bei der Abwehr von rechtlichen Angriffen und der Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Er soll insbesondere finanziell schwächere Kreisverbände entlasten und GRÜNE Politik vor Ort absichern.
3. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kreisverbände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern, die Anträge für sich selbst oder für ihre Mandats- und Funktionsträger*innen stellen können.
4. Der Fonds erstattet bis zu 90% der eigenen Verfahrenskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), begrenzt auf eine erste Instanz. Ausgeschlossen sind selbst initiierte Klagen, Strafverfahren aufgrund persönlichen Fehlverhaltens und private Rechtsstreitigkeiten ohne politischen Bezug.
5. Die Finanzierung erfolgt durch:
- Jährliche Einzahlung des Landesverbands in Höhe von 3.000 €
- Kreisverbandsumlage von durchschnittlich 1,50 € pro Mitglied im Jahr
- Bildung einer Rücklage für größere Fälle (max. 30.000 €)
6. Der Landesvorstand wird beauftragt:
- Ein standardisiertes Antragsverfahren zu entwickeln
- Ein Netzwerk grüner Jurist*innen aufzubauen, das ggf. die Vorprüfung der Anträge übernehmen kann
- Einen Leitfaden zur Prävention juristischer Auseinandersetzungen in Kooperation mit GRIBS zu erarbeiten. Dieser soll mögliche Schritte, Bedingungen sowie Ansprechpartner*innen klar darstellen und Sicherheit geben. Dabei sollten schon vertretene Fälle anonymisiert einsehbar sein
- Zudem entsprechende Präventionsangebote zu entwickeln
- Eine kurze jährliche Berichterstattung und Evaluation nach zwei Jahren sicherzustellen
Beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz 2025 in Erlangen